Ein Verstoß gegen geltende Datenschutzvorschriften führt nicht nur zur zivilrechtlichen Haftung gegenüber einer geschädigten Person, sondern kann auch zur Verhängung von Strafen und Bußgeldern durch die Aufsichtsbehörden führen.
Zwar unterliegen diese dem nationalen Recht der EU-Mitgliedsstaaten, jedoch gibt die DSGVO einen supranationalen Rahmen in Art. 83 vor. Ziel dieser Leitlinien ist es, die Durchsetzung der Datenschutzvorschriften zu stärken, indem Bußgelder wirksam, verhältnismäßig und abschreckend gestaltet werden. Das Ergebnis ist ein deutlicher Anstieg solcher Bußgelder. Einige der jüngsten Bußgelder erreichen Beträge in Höhe von Hunderten von Millionen oder sogar mehr als einer Milliarde Euro.