Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

TOMs sind technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten zu schützen und die Datenverarbeitung konform mit der DSGVO zu machen.

31. Jul 20232 min Lesezeit

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet den für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen, technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zu ergreifen. Dabei handelt es sich um Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten und zur Wahrung der Konformität. TOMs müssen die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Widerstandsfähigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleisten.

Die Datenschutz-Grundverordnung enthält keine erschöpfende Liste spezifischer TOMs, sondern verlangt von Organisationen, dass sie je nach Art, Umfang, Kontext und Zweck der jeweiligen Verarbeitung sowie den potenziellen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete Maßnahmen ergreifen. Daher können die TOMs von einem für die Verarbeitung Verantwortlichen zum anderen sehr unterschiedlich sein.

Einige gängige Beispiele für TOMs sind:

Unternehmen sind für die Durchführung von Risikobewertungen und die Bestimmung der geeigneten TOMs auf der Grundlage ihrer spezifischen Umstände verantwortlich. Außerdem sollten sie ihre Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüfen und aktualisieren, um sich entwickelnden Risiken zu begegnen und die kontinuierliche Einhaltung der Anforderungen der DSGVO zu gewährleisten.