Die Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten (kurz: DSB) besteht darin, dafür zu sorgen, dass ein Unternehmen oder eine Organisation personenbezogene Daten nur gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften und -bestimmungen verarbeitet.
Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zum Verlust von Daten, Kundentreue und Reputation führen und die Haftung des Unternehmens, der Führungskräfte und der Verantwortlichen auslösen. Daher ist es unerlässlich, den Datenschutzbeauftragten nach seiner persönlichen und beruflichen Kompetenz und Erfahrung in technischen, rechtlichen und organisatorischen Fragen auszuwählen.
Typische Aufgaben des DSB sind:
- Erstellung eines Registers aller Vorgänge innerhalb der Organisation, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden;
- Beratung der Organisation in allen Fragen des Datenschutzes, insbesondere bei der Auslegung der entsprechenden Vorschriften und deren Anwendung auf den jeweiligen Fall;
- Aufzeigen von Mängeln bei der Einhaltung des Datenschutzes und Unterstützung bei deren Behebung
- Bearbeitung von Beschwerden in Bezug auf Datenschutzfragen;
- Sicherstellung, dass alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz informiert sind.