Gesetz über digitale Dienste (GdD)

Das Gesetz über digitale Dienste (GdD, in Englisch Digital Services Act kurz DSA) ist ein einheitliches Regelwerk der Europäischen Union. Es gilt in der gesamten EU und sieht die Schaffung von Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen, Dienste und Produkte vor und soll den digitalen Binnenmarkt vollenden. Die Grundsätze des freien Internets sollen dabei jedoch berücksichtigt bleiben.

Das Ziel des GdD ist der Schutz der Grundrechte aller Nutzer digitaler Dienste durch die Schaffung eines sicheren digitalen Raums. Weiter sollen illegale Inhalte verhindert und die Wettbewerbsfähigkeit, die Innovation und das Wachstum im Binnenmarkt gefördert werden.

Alle digitalen Vermittlungsdienste und Plattformen wie soziale Netzwerke, Suchmaschinen, App-Stores und Online-Marktplätze sind aufgefordert, angemessene Maßnahmen zum Schutz der Nutzer zu ergreifen. Dabei variieren die Pflichten der einzelnen Online-Unternehmen, bezogen auf die Größe, Rolle und Auswirkung im Online-Umfeld.

Dabei gilt, je größer ein Online-Unternehmen ist, desto höher ist das Risiko das illegale Inhalte über diese Plattform verbreitet werden und somit auch der daraus resultierende Schaden der Gesellschaft. Für besonders große Plattformen sind noch einmal besondere Vorschriften vorgesehen und es betrifft jene Dienste, die durchschnittlich mindestens 45 Millionen aktive monatliche Nutzer haben.

Verstöße gegen das Gesetz können zudem richtig teuer werden. Geldbußen in Höhe von bis zu 6% des Vorjahresumsatzes des Unternehmens, aber auch einstweilige Maßnahmen wie die Sperrung des Dienstes sind möglich. Zusätzlich zu den behördlichen Maßnahmen, steht den betroffenen Nutzern der Rechtsweg offen, wodurch das Unternehmen auch noch zivilrechtlich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden kann.